Die EU-Norm 706/2007 hat den Fahrzeugbauern die Verwendung eines neuen Kühlgases für Klimaanlagen mit einem GWP-Wert von unter 150 vorgeschrieben. Ab dem ersten Januar 2011 verwenden alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab Klasse M1 (bis zu 8 Plätze + Fahrer) bis Klasse N1 (Nutzfahrzeuge mit einem max. Gewicht von 3.500 kg) R1234yf als Kühlmittel für Klimaanlagen, das sich durch einen GWP-Wert von 4 auszeichnet.
- Bis heute waren diese Fahrzeugkategorien mit Anlagen mit dem Kühlmittel R134a ausgestattet, das einen GWP-Wert von 1.430 aufweist und somit stark umweltverschmutzend ist. Das neue Gas wird nach und nach das herkömmliche R134a ersetzen, das jedoch von den Herstellern bis 2017 in Fahrzeugen mit alter Zulassung weiter verwendet werden kann.
Für die Mechaniker führt dies zu einer langen Umstellungsphase bei der Wartung der Anlagen, in der die beiden Kühlmittel parallel verwendet werden. Daher sind die Anschaffung der neuen Ausrüstung sowie die Einhaltung der neuen Regeln für den Umgang mit dem Gas R1234yf erforderlich
Für freie Werkstätten führt dies zu einer neuen und ertragreichen Business-Gelegenheit: die spezifischen Eigenschaften des neuen Kühlmittels sowie die Rolle, die die Klimaanlage in den Fahrzeugen der neuen Generation wie Hybrid- und Elektrofahrzeugen spielen wird, werden zu einer wachsenden Bedeutung der periodischen Kontrolle und Wartung dieser Anlage führen.
Für die Reparaturwerkstatt, die mit der Zeit gehen will, bieten sich daher zwei Möglichkeiten:
- Ausstattung mit zwei verschiedenen Nachlade- und Wartungsstationen;
- Anschaffung einer einzigen Nachlade- und Wartungsstation, die in der Lage ist, gleichzeitig mit beiden Kühlmitteln zu arbeiten.
Eine Anlage, die das neue Gas R1234yf verwendet, darf in keinem Fall mit R134a gefüllt werden! Dies ist nicht nur illegal, sondern auch sehr gefährlich. Aufgrund der durchschnittlichen Entzündlichkeit des neuen Gases R1234yf können das Vermischen mit anderen Substanzen oder Gasen zur Bildung von gefährlichen Gemischen führen, die in sämtlichen Phasen vermieden werden muss.
- Die Tanks für die Aufnahme des Kühlmittels R1234yf müssen von denen für das alte R134a verschieden sein, mit gut sichtbaren weißen Etiketten mit rotem oder blauem Rand. Die Etiketten geben Informationen zum Typ und zur Menge des enthaltenen Kühlmittels an, die auch in der technischen Dokumentation des Fahrzeugs oder auf einem Etikett unter der Motorhaube angegeben werden.
- Die Nachladestellen für R1234yf sind verschieden von denen von Anlagen mit R134a und weisen andere Abmessungen auf.
Das neue R1234yf ist als “entzündlich mit mittlere Gefährlichkeit” klassifiziert und daher müssen spezifische Anweisungen zur Lagerung, zum Handling und zur Entsorgung beachtet werden. Die Anforderungen, die die Werkstatt beim Umgang mit dem neuen Kühlmittel erfüllen muss, werden von der Norm zur Sicherheit am Arbeitsplatz geregelt.
- Zur Vermeidung der Brandgefahr muss der Arbeitsplatz mit zumindest einem Luftwechsel pro Stunde belüftet werden, in der Inspektionsgrube sind drei pro Stunde erforderlich.
- Die Kühlmittelflaschen müssen fern von Wärmequellen und Elementen mit Flammenrisiko gelagert werden, um den Druckanstieg in der Flasche durch Überhitzung zu vermeiden.
- In der Nähe von für Wartungsarbeiten geöffneten Klimaanlagen ist die Durchführung von Schweißarbeiten untersagt, um die Entzündung von Kühlmitteldämpfen und –rückständen zu vermeiden.
- Den Kontakt mit der Haut vermeiden: zur Vermeidung von Verbrennungen müssen Schutzbrillen und Schutzhandschuhe (aus Fluor-Elastomer-Material) getragen werden.
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